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Joli Comptoir
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Allgemeine Verkaufs- und Lizenzbedingungen

Fassung vom 10. Oktober 2026

Diese Übersetzung dient nur zur Information. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.

Diese Bedingungen regeln die Lizenz der Kassensoftware Joli Comptoir und die zugehörigen Dienstleistungen. Sie richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

Inhaltsverzeichnis

  1. Parteien und Geltungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Bestellung
  4. Nutzungslizenz
  5. Installation und Inbetriebnahme
  6. Wartung und Support
  7. Steuerliche Konformität und Bescheinigung
  8. Pflichten des Kunden
  9. Preise und Zahlung
  10. Gewährleistung
  11. Haftung
  12. Personenbezogene Daten
  13. Vertraulichkeit
  14. Laufzeit und Kündigung
  15. Höhere Gewalt
  16. Sonstige Bestimmungen
  17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

1. Parteien und Geltungsbereich

Die Software Joli Comptoir wird herausgegeben von OXYGENE NUMERIQUE, Handelsname Oxynum, SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht) mit einem Stammkapital von 10.000 €, mit Sitz in 111 avenue Victor Hugo, 75016 Paris, Frankreich, eingetragen im Handelsregister (RCS) Paris unter der Nummer 749 947 297, USt-IdNr. FR41749947297, vertreten durch Herrn Rudy THIMOTHEE, Präsident, nachfolgend „der Herausgeber“.

Diese Bedingungen gelten für jede Bestellung, die ein Gewerbetreibender für die Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit aufgibt, nachfolgend „der Kunde“. Sie richten sich nicht an Verbraucher.

Mit jeder Bestellung werden diese Bedingungen angenommen; sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern der Herausgeber keine abweichende Regelung schriftlich akzeptiert hat. Das unterzeichnete Angebot hat Vorrang vor diesen Bedingungen in den Punkten, die es ausdrücklich regelt.

2. Begriffsbestimmungen

  • Software: die Kassensoftware Joli Comptoir in der an den Kunden gelieferten Version sowie deren vom Herausgeber bereitgestellte Updates.
  • Arbeitsplatz: ein Computer oder Tablet, auf dem eine Instanz der Software installiert ist und als Kasse genutzt wird.
  • Dokumentation: die Benutzerhandbücher und die Liste kompatibler Hardware, die der Herausgeber übergibt.
  • Dienstleistungen: Installation, Einrichtung, Schulung, Wartung und Support, wie im Angebot beschrieben.
  • Angebot: das kommerzielle Angebot des Herausgebers mit Angabe der Anzahl der Arbeitsplätze, der Dienstleistungen und der Preise.
  • Kundendaten: die vom Kunden mit der Software erfassten oder erzeugten Daten, insbesondere das Verkaufsjournal, die Abschlüsse, die Archive, der Katalog und der Bestand.

3. Bestellung

Die Bestellung kommt durch die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande, gegebenenfalls zusammen mit der darin vorgesehenen Anzahlung. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, dreißig Tage ab seiner Ausstellung gültig.

Jede Änderung der Bestellung nach Unterzeichnung bedarf eines neuen Angebots oder eines von beiden Parteien angenommenen Nachtrags.

4. Nutzungslizenz

Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Preises räumt der Herausgeber dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ein, für die im Angebot vorgesehene Anzahl von Arbeitsplätzen, für die Zwecke seiner Tätigkeit und in Frankreich. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, wird die Lizenz für die gesetzliche Schutzdauer des Urheberrechts eingeräumt.

Dem Kunden ist es untersagt, außer in den nach Artikel L. 122-6-1 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) zulässigen Grenzen:

  • die Software zu vervielfältigen, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;
  • die Software zu vermieten, zu verleihen, abzutreten oder Dritten zur Verfügung zu stellen;
  • die Software auf mehr Arbeitsplätzen als vorgesehen zu installieren;
  • die Sicherheitsmechanismen der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu verändern, insbesondere die Verkettung und die Signatur des Verkaufsjournals.

Die Software bleibt ausschließliches Eigentum des Herausgebers, der sämtliche damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums behält. Die Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden.

5. Installation und Inbetriebnahme

Installation, Einrichtung, Katalogimport und Schulung erfolgen nach den Modalitäten und dem Zeitplan des Angebots, vor Ort oder per Fernzugriff.

Der Kunde stellt Hardware bereit, die der Dokumentation entspricht (Computer, Bondrucker, Etikettendrucker, Handscanner), sowie Zugang zu den für die Einrichtung erforderlichen Informationen. Die Hardware kann vom Herausgeber geliefert werden, wenn sie im Angebot aufgeführt ist; sie wird dann ausschließlich mit der Garantie ihres Herstellers verkauft.

Die Inbetriebnahme gilt mit dem ersten unter realen Bedingungen erfassten Verkauf als erfolgt, spätestens jedoch fünfzehn Tage nach der Installation, sofern der Kunde keinen blockierenden Fehler meldet.

6. Wartung und Support

Wenn sie im Angebot vereinbart ist, umfasst die Wartung:

  • die Behebung reproduzierbarer Fehler der Software;
  • die Bereitstellung von Updates, einschließlich derjenigen, die durch eine Änderung der für Kassensoftware geltenden steuerlichen Pflichten erforderlich werden;
  • Support per E-Mail und Telefon an Werktagen zu den im Angebot genannten Zeiten.

Der Herausgeber verpflichtet sich, jede Anfrage so schnell wie möglich im Rahmen einer Bemühenspflicht (obligation de moyens) zu bearbeiten. Einsätze vor Ort, Datenübernahmen, die Einrichtung neuer Hardware und Weiterentwicklungswünsche sind Gegenstand eines gesonderten Angebots.

Von der Wartung ausgenommen sind Fehler, die verursacht werden durch eine nicht der Dokumentation entsprechende Nutzung, eine Änderung der Software oder ihrer Daten durch Dritte, einen Ausfall oder eine Inkompatibilität der Hardware, des Betriebssystems oder des Netzwerks des Kunden.

7. Steuerliche Konformität und Bescheinigung

Die Software ist darauf ausgelegt, die Anforderungen an Unveränderbarkeit, Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten zu erfüllen, die in Artikel 286, Absatz I, Nummer 3° bis des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) vorgesehen sind: Journal, das nur Ergänzungen zulässt, verkettete und signierte Einträge, fortlaufende Nummerierung der Bons, Korrekturen per Gutschrift, Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse, signierte Archive und vollständiger Datenexport.

Auf Anfrage des Kunden übergibt ihm der Herausgeber die individuelle Konformitätsbescheinigung nach dem von der französischen Finanzverwaltung festgelegten Muster für die bei ihm installierte Version der Software. Diese Bescheinigung gilt nur für die Software in der darin bezeichneten Version und Konfiguration, ohne Änderungen und gemäß der Dokumentation.

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung seiner eigenen steuerlichen und buchhalterischen Pflichten, insbesondere die Aufbewahrung seiner Daten und Archive während der gesetzlichen Fristen und deren Vorlage im Fall einer Prüfung.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • die Software gemäß der Dokumentation zu nutzen und das Personal, das sie verwendet, zu schulen;
  • seine Hardware und sein Betriebssystem funktionsfähig und auf dem neuesten Stand zu halten;
  • regelmäßig Sicherungen der Kundendaten und der Archive auf einem vom Arbeitsplatz getrennten Datenträger anzulegen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren;
  • den Zugang zum Arbeitsplatz und zur Sitzung des Betriebssystems, die den Signaturschlüssel des Journals enthält, zu schützen;
  • die Datendateien der Software niemals direkt zu verändern;
  • dem Herausgeber jeden Fehler unverzüglich zu melden, insbesondere jede Integritätswarnung des Journals.

9. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise des Angebots. Sie verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die zum jeweils geltenden Satz zusätzlich berechnet wird. Die Lizenz wird bei Bestellung in Rechnung gestellt, einmalige Dienstleistungen nach ihrer Erbringung, die Wartung jährlich im Voraus, sofern das Angebot keine anderen Modalitäten vorsieht.

Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zahlbar. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.

Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Hauptrefinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn Prozentpunkten sowie zu einer Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten von 40 € gemäß den Artikeln L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce). Bleibt eine Mahnung fünfzehn Tage lang ohne Wirkung, kann der Herausgeber die Dienstleistungen einschließlich der Wartung aussetzen.

Die Aussetzung der Dienstleistungen hindert den Kunden zu keinem Zeitpunkt daran, die bereits bezahlte Software zu nutzen, auf seine Daten zuzugreifen oder sein Journal zu exportieren.

10. Gewährleistung

Der Herausgeber gewährleistet für drei Monate ab Inbetriebnahme, dass die Software im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert. In diesem Zeitraum behebt er gemeldete reproduzierbare Fehler kostenlos oder stellt eine Umgehungslösung bereit.

Diese Gewährleistung umfasst nicht die in Artikel 6 von der Wartung ausgenommenen Fälle. Der Herausgeber garantiert nicht, dass die Software völlig ohne Unterbrechung oder Fehler funktioniert.

11. Haftung

Der Herausgeber unterliegt einer Bemühenspflicht. Er haftet nur bei nachgewiesenem Verschulden und nur für die unmittelbaren Schäden, die dem Kunden entstanden sind.

Keine ersatzfähigen unmittelbaren Schäden sind insbesondere Umsatz-, Kunden- oder Imageverluste sowie Datenverluste infolge fehlender Datensicherung durch den Kunden.

Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Gesamthaftung des Herausgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Nettobetrag begrenzt, den der Kunde für die betreffende Bestellung in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat.

12. Personenbezogene Daten

Die Software wird beim Kunden installiert, der für die damit durchgeführten Verarbeitungen verantwortlich bleibt. Die Software speichert keine personenbezogenen Daten über die Kunden der Boutique.

Erfordert ein Einsatz des Herausgebers den Zugriff auf den Arbeitsplatz oder die Kundendaten, handelt der Herausgeber als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der DSGVO: Er verarbeitet diese Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und für die Zwecke des Einsatzes, gewährleistet die Vertraulichkeit der eingesetzten Personen, bewahrt die Daten nicht über den Einsatz hinaus auf und unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anträgen auf Ausübung von Betroffenenrechten und bei der Erfüllung seiner Sicherheitspflichten.

Die Daten der Ansprechpartner des Kunden werden vom Herausgeber zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung verarbeitet, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

13. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt die Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Bestellung Kenntnis erlangt, vertraulich, insbesondere die Kundendaten, die Preise und die technischen Elemente der Software, und zwar während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und fünf Jahre nach deren Ende.

14. Laufzeit und Kündigung

Die Lizenz wird für die in Artikel 4 vorgesehene Dauer eingeräumt. Die Wartung wird für zwölf Monate ab Inbetriebnahme abgeschlossen und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht von einer der Parteien mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einer der Parteien, die dreißig Tage nach einer Mahnung per Einschreiben mit Rückschein nicht behoben ist, kann die andere Partei die Wartung von Rechts wegen kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein Verstoß des Kunden gegen Artikel 4 berechtigt den Herausgeber zudem zur Kündigung der Lizenz.

Unabhängig vom Grund für das Ende der Geschäftsbeziehung behält der Kunde den Zugriff auf seine Daten und die Möglichkeit, sein vollständiges Verkaufsjournal zu exportieren, um seinen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die durch höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil) verursacht wird. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert es länger als sechzig Tage, kann jede Partei die betroffenen Dienstleistungen schriftlich kündigen.

16. Sonstige Bestimmungen

Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf der Herausgeber dessen Namen und Logo als Referenz nennen.

Macht eine Partei eine Klausel nicht geltend, so bedeutet dies keinen Verzicht darauf, sie später geltend zu machen. Wird eine Klausel für nichtig erklärt, bleiben die übrigen anwendbar.

Der Herausgeber kann diese Bedingungen ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots geltende Fassung; bei verlängerter Wartung gilt die neue Fassung ab der Verlängerung, die auf ihre Mitteilung an den Kunden folgt.

17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Kommt innerhalb von dreißig Tagen keine Einigung zustande, fällt jede Streitigkeit über ihr Zustandekommen, ihre Durchführung oder ihre Auslegung in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte im Bezirk des Berufungsgerichts (Cour d'appel) Paris, auch bei mehreren Beklagten oder bei Streitverkündung.

Joli Comptoir

Die Kasse für Boutiquen, die lieber verkaufen, entwickelt von Oxygène Numérique.

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